Steuervergünstigungsabbaugesetz


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22. Dezember 2002

Steuervergünstigungsabbaugesetz

'Abschaffung der Organschaft geplant'

Bisher konnten Konzerne dank Organgesellschaften
(Z.B. Tochtergesellschaften im Ausland)
Gewinne durch Transfers bzw. Verrechnungspreise
unter den Gesellschaften auf verschiedene Organe
verteilen und den Gewinn dort entstehen lassen, wo
die Steuersätze am geringsten sind. Ermöglicht wurde
dieses z.B durch geplante Verrechnungspreise für Waren
und Dienstleistungsgesellschaften.

Diese steuerlichen Vorteile sollen mit dem neuen
Gesetz abgeschafft werden. Ein Betrieb hat an jeder
Betriebsstätte die Gewerbesteuer zu zahlen kann diese
nicht verrechnen.

Verrechnungspreise müssen zeitnah und dem Finanzamt
begründet vorgelegt werden.

Quelle:
Newsletter der Europäischen Fernfachhochschule
www.euro-fh.de
 

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