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22. Dezember 2002
Steuervergünstigungsabbaugesetz
'Abschaffung der Organschaft geplant'
Bisher konnten Konzerne dank Organgesellschaften (Z.B. Tochtergesellschaften im Ausland) Gewinne durch Transfers bzw. Verrechnungspreise unter den Gesellschaften auf verschiedene Organe
verteilen und den Gewinn dort entstehen lassen, wo die Steuersätze am geringsten sind. Ermöglicht wurde dieses z.B durch geplante Verrechnungspreise für Waren und Dienstleistungsgesellschaften.
Diese steuerlichen Vorteile sollen mit dem neuen Gesetz abgeschafft werden. Ein Betrieb hat an jeder Betriebsstätte die Gewerbesteuer zu zahlen kann diese nicht verrechnen.
Verrechnungspreise müssen zeitnah und dem Finanzamt begründet vorgelegt werden.
Quelle: Newsletter der Europäischen Fernfachhochschule www.euro-fh.de
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